Der Verbrauchsausweis
schnell erstellt und effizient

Die schnellste Möglichkeit der Aufforderung durch den Gesetzgeber nachzukommen, ist die Beschaffung eines verbrauchsorientierten Energieausweises.



Eigentümer einer Immobilie mit 4 oder weniger Wohneinheiten, die vor 1965 erbaut wurde dürfen laut EnEV nicht darauf zurückgreifen.

Die Verfasser der EnEV gehen davon aus, das der Dämmwert des Objekt gering ist. Zudem würde das Verhalten einer Mietpartei, die zum Beispiel Ihren Winter in Südeuropa verbringt, das Ergebnis des verbrauchsorientierten Ausweises stark verfälschen.

Wurde nachweislich in den Vergangen Jahren renoviert, kann diese Vorgabe aufgehoben werden.



Neubauten und Flächenerweiterungen ab einem bestimmten Umfang machen einen Bedarfsausweis erforderlich. Letzteres gilt nicht für die Sanierung einzelner Gebäudeteile. Dafür reicht ein Nachweis der Hüllflächen-Qualität.



Für alle anderen Wohn- und Nichtwohngebäude im Bestand ist der Verbrauchsausweis ausreichend.

Liegt eine Renovierung eines Gebäudes, weniger als 3 Jahre zurück, rate ich von der Erstellung eines Verbrauchsausweises ab, da dann, ein aus der Renovierung resultierender, geringerer Verbrauch der Heizkosten, nicht in den Zahlen zum Ausdruck kommt.

private Nutzung


Wenn man kurzfristig reagieren muss, da eine Vermietung oder ein Verkauf ansteht, ist die Erstellung eines Verbrauchsausweises die einfachste Art zum Ergebnis zu kommen.

Jeder Ausweis hat eine Gültigkeitsdauer von 10 Jahren